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AGB für BAUDIENSTLEISTUNGEN

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Baudienstleistungen (AGB) gelten für alle Werkverträge zwischen der Firma Benedikt & Beeck Immobilien GmbH (nachfolgend Benedikt & Beeck Immobilien GmbH), Waldstr. 119, 63263 Neu-Isenburg, und Privatpersonen, Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend jeweils „Auftraggeber“).

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Auftraggeber und Benedikt & Beeck Immobilien GmbH im Einzelnen ausgehandelt und schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Benedikt & Beeck Immobilien GmbH solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder sie in einer Bestellung oder einem Angebot des Auftraggebers enthalten sind oder auf sie Bezug genommen wird.

  • 1 Angebotsbedingungen

1.1   Benedikt & Beeck Immobilien GmbH gibt ihr Angebot auf der Grundlage der vom Auftraggeber getätigten Bestellung ab. Sofern in der Auftragsbestätigung mit Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben wird, ist das Angebot für eine Frist von 5 Tagen ab Zugang beim Auftraggeber verbindlich.

1.2   Benedikt & Beeck Immobilien GmbH ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes und vor Beginn der Arbeiten über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle und in deren Umfeld umfassend zu unterrichten.

1.3   Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu Inhalten der dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsbestätigung mit Leistungsbeschreibung sind mit einem Angebot als Nebenangebot gesondert anzubieten.

  • 2 Vertragsgrundlagen

2.1    Für alle vom Auftraggeber erteilten Aufträge gelten als Vertragsgrundlage in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses:

2.1.1     die Auftragsbestätigung mit Leistungsbeschreibung der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH

2.1.2     die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Baudienstleistungen (AGB),

2.1.3     das Angebot der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH

2.1.4     die Bestellung des Auftraggebers.

2.2    Alle vorstehend genannten Vertragsgrundlagen gelten als sich gegenseitig ergänzende Beschreibungen der zu erbringenden Werkleistung. Darin aufgeführte Einzelleistungen sind nur dann Gegenstand der zu erbringenden Werkleistung, wenn sie in der Auftragsbestätigung mit Leistungsbeschreibung dargestellt oder beschrieben sind. Im Fall von Widersprüchen zwischen den genannten Vertragsgrundlagen gilt die Reihenfolge der vorstehenden Aufzählung als Rangfolge.

  • 3 Vertragsumfang

Zur ordnungsgemäßen und vollständigen Vertragserfüllung gehören alle Arbeiten, Lieferungen und Leistungen (jeweils nach dem Stand der Technik), die zur mangelfreien und funktionsgerechten Erstellung der der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH übertragenen Werkleistung notwendig sind.

  • 4 Muster, Werbung, Ausführungsunterlagen,

4.1    Von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Verlangen des Auftraggebers vor deren Bestellung bzw. vor Beginn der Arbeiten durch die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH Muster vorzulegen und Probemontagen zur Genehmigung durch den Auftraggeber durchzuführen. Alle genehmigten Muster verbleiben bis zur Abnahme der Leistungen im Besitz des Auftraggebers. Die Kosten für die Muster und Probemontagen trägt der Auftraggeber.

4.2    Jegliche Art der Anbringung von Werbung an oder auf der Baustelle ist durch die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

4.3    Benedikt & Beeck Immobilien GmbH hat dem Auftraggeber – sofern nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen, welche bauseitigen Vorleistungen zur Erbringung seiner Leistung erforderlich sind.

4.4    Bei der Ausführung von Arbeiten innerhalb von Betriebsstätten des Bauherrn sind die dort geltenden betrieblichen Regelungen des Bauherrn strikt einzuhalten.

4.5    Alle der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen – insbesondere Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und/oder EDV- Programme – dürfen von der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers nicht veröffentlicht, vervielfältigt, geändert oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck – weder für andere Angebote oder Ausschreibungen noch für andere Bauvorhaben– verwendet werden.

4.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer zu beauftragen.

  • 5 Leistungsänderungen

5.1    Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.

5.2    Die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

5.3    Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

5.4    In jedem Fall stehen der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH in den Fällen der Ziffer 5.1 dieser AGB die sich aus dem Gesetz ergebenden Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus ungerechtfertigter Bereicherung zu.

  • 6 Vergütung / Skonto

6.1    Die vereinbarten Einheitspreise und Pauschalpreise sind Festpreise über die Dauer der vertraglich vereinbarten Bauzeit. Die Preise verhalten sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2    Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50% der Vergütung zur Zahlung fällig. 25% bei Arbeitsbeginn, Restzahlung nach Fertigstellung der Arbeiten sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig oder wahlweise 80% Anzahlung nach Auftragsvergabe, Restzahlung nach Fertigstellung (bis zu 3% Skonto).

6.3    Benedikt & Beeck Immobilien GmbH kann den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.

6.4    Sofern zwischen den Parteien eine Skontovereinbarung getroffen wurde, gilt sowohl für Abschlagszahlungen als auch für die Schlusszahlung Folgendes: Eine Zahlung ist vollständig geleistet, wenn die Forderung der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH in berechtigter Höhe rechtzeitig befriedigt wird. Eine Zahlung ist rechtzeitig geleistet, wenn der vom Auftraggeber geschuldete Betrag innerhalb der Frist dem Konto der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH gutgeschrieben wurde.

  • 7 Termine und Fristen

Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der säumigen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen; nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein.

  • 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich dies aus diesen AGB, dem Vertrag oder Auftragsbestätigung mit Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeiten eine dauerhafte Raumtemperatur von mindestens plus zehn Grad Celsius gewährleistet ist, sowie eine für uns unentgeltliche Strom- und Wasserentnahme möglich ist. Der Auftraggeber hat für eine ordentliche Zufahrt zu sorgen. Außerdem wenn vereinbart, alle zur Ausführung erforderlichen Gerüste und Bauaufzüge beizustellen. Ansonsten werden die daraus resultierenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

  • 9 Abnahme

9.1    Der Auftraggeber ist von der Fertigstellung der Leistung bzw. abgeschlossenen Teilleistung in Textform zu unterrichten. Benedikt & Beeck Immobilien GmbH trägt gemäß § 644 BGB bis zur Abnahme die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der Verschlechterung der Leistung.

9.2    Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Baufortschritt jeweils nach Fertigstellung in sich abgeschlossener Teile der Leistung (Teilabnahme). Ist von der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH nur eine in sich abgeschlossene Leistung zu erbringen, erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung.

9.3    Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.

9.4    Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.

  • 10 Gewährleistung

Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Mängel unserer Baudienstleistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht. Mängelrügen haben bei sonstigem Ausschluss binnen vierzehn Tagen nach Abschluss der Arbeiten, bzw. nach bekannt werden, schriftlich und detailliert zu erfolgen. In Fällen der Gewährleistung muss uns die Möglichkeit zur Verbesserung/Ausbesserung gegeben werden. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden jeder Art sind ausgeschlossen.

  • 11 Haftung

Die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

 

  • 12. Höhere Gewalt

Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt, auch unter Berücksichtigung kaufmännisch sorgfältiger Planung und Vorsorge, außerhalb des Einflussbereiches der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH liegt (wie z.B. Witterung, Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand), die Verfügbarkeit der auftragsgegenständlichen Lieferungen oder Leistungen reduzieren, so dass Benedikt & Beeck Immobilien GmbH ihre vertragliche Verpflichtung (unter anteiliger Berücksichtigung anderer interner oder externer Lieferverpflichtungen) nicht erfüllen kann, ist die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH

▪    für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden und

▪    nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen.

Satz 1 gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei den Vorlieferanten der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  • 13 Kündigung

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH bis dahin angefallene Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestelltes und bereits beschafftes Material sowie als pauschale Vergütung 50 Prozent des vereinbarten Arbeitspreises gemäß Leistungsbeschreibung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind neben den bis dahin angefallene Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestelltes und bereits beschafftes Material 100 Prozent des vereinbarten Arbeitspreises gemäß Leistungsbeschreibung zu zahlen.

  • 14 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

14.1  Die Abtretung einer dem Auftraggeber gegen die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH aus oder in Verbindung mit dem geschlossenen Werkvertrag zustehenden Forderung an Dritte ist ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt unberührt.

14.2  Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH nicht mit Gegenforderungen aufrechnen. Das gilt jedoch nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

14.3  Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

  • 15 Eigentumsvorbehalt

Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten wir uns hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Aufraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z. B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe unserer Forderung an uns ab.

  • 16 Datenverarbeitung und Datenschutz

16.1  Die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH verarbeitet im Zuge einer bestehenden oder einer sich möglicherweise anbahnenden Geschäftsbeziehung regelmäßig Daten des Auftraggebers. Hierzu gehören die frei zugänglichen Geschäftsdaten (z.B. Impressum, Homepage) sowie Namen, Vornamen, Funktionen, Telefonnummer und Emailadressen von Mitarbeitern, die der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH bekannt gegeben werden. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung eines Vertrages die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art.6 Abs.1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse und Bankverbindung erforderlich sind. Diese Daten werden soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich im Zuge der Abwicklung der Bauvorhaben auch Dritten Projektbeteiligten (z.B. Bauherr, Architekt, Behörden, anderen beteiligten Unternehmen) elektronisch oder schriftlich zugänglich gemacht, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Benedikt & Beeck Immobilien GmbH wird diese Daten – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – unter Umständen auch zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung im Einklang mit Art.6 Abs.1 lit. b) und/oder f) DSGVO an Dritte (z.B. Inkasso-Unternehmen, Rechtsanwälte) weiterleiten. Der Auftraggeber wird seine Mitarbeiter über die Erhebung dieser Daten durch die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH und deren Rechte gegenüber der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH informieren und der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH bestätigen, dass die für die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH bestehenden Informationspflichten gemäß DSGVO erfüllt wurden.

16.2  Benedikt & Beeck Immobilien GmbH ist berechtigt, – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Werkvertrages das Risiko von Zahlungsausfällen zu prüfen. Insoweit werden Wahrscheinlichkeitswerte für das künftige Verhalten des Auftraggebers erhoben und verarbeitet. Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten des Auftraggebers verwendet. Für die Prüfung wird die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH Leistungen von Auskunfteien, wie z.B. der SCHUFA Holding AG (Wiesbaden), oder anderer Dritter (z.B. Creditreform) in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck Daten des Auftraggebers an diese übermitteln bzw. bei diesen anfragen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu diesem Zweck erfolgt auf Basis von Art.6 Abs.1 lit. b) DSGVO.

16.3  Verantwortliche Stelle für sämtliche datenschutzbezogenen Fragen sowie für die Ausübung der vorstehend beschriebenen Rechte ist die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH, Waldstr. 119, 63263 Neu-Isenburg, Telefon 06102 – 574 36 85, Email: info@benediktbeeck.de. Die Adresse des Datenschutzbeauftragten lautet: Datenschutzbeauftragter Benedikt & Beeck Immobilien GmbH (Akin Örtülü), Waldstr. 119, 63263 Neu-Isenburg, Telefon 06102 – 574 36 85, Email: info@benediktbeeck.de.

  • 17 Informationspflicht gemäß § 36 VSBG

Die Benedikt & Beeck Immobilien GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

  • 18 Gerichtsstand / Textform / Anwendbares Recht

17.1  Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (§ 1 ff. HGB) ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Werkvertrag und aus allen hierzu erteilten Zusatzaufträgen sowie für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Werkvertrag oder Zusatzaufträgen entstehen, der Sitz der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH.

17.2  Änderungen des Werkvertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.

17.3  Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrechtsabkommen über den internationalen Waren- kauf vom 11.04.1980 (Gesetz vom 05.07.1989, BGBl. 1989 II, 586, 588) findet auf Kaufverträge mit der Benedikt & Beeck Immobilien GmbH keine Anwendung.

  • 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke her- ausstellen, so berührt diese die Gültigkeit aller übrigen Vertragsregelungen nicht. In einem derartigen Fall sind der Auftraggeber und Benedikt & Beeck Immobilien GmbH verpflichtet, die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die sie bei Kenntnis der Unwirksamk eit oder Lückenhaftigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffen hätten, um den erstrebten Vertragszweck zu erreichen.